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Teilnahmebedingungen ADAC Fahrsicherheitszentrum Nürburgring Gewinnspiel
„30 Jahre ADAC Fahrsicherheitszentrum“

Der Empfänger, der von den Teilnehmenden bereitgestellten Informationen, ist das ADAC Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG. Die bereitgestellten Informationen werden vom Fahrsicherheitszentrum einzig für die Auslosung der Gewinnenden verwendet.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel „30 Jahre ADAC Fahrsicherheitszentrum“ werden die folgenden Teilnahmebedingungen angenommen.

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestotrotz beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter (m/w/d).

Wer veranstaltet das Gewinnspiel?

Veranstalter des Gewinnspiels ist das ADAC Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG, Müllenbacher Str. 2, 53520 Nürburg.

Wer ist zur Teilnahme berechtigt?

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich das Fahrsicherheitszentrum, das Recht vor, die betreffenden Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen.

(3) Rückwirkend ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(4) Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm zur Person gemachten Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind. Personen, die unwahre Angaben machen, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

(5) Eine automatisierte Massenanmeldung zum Gewinnspiel und Wettbewerb ist nicht zulässig. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die persönliche Eintragung der teilnehmenden Person voraus. Das ADAC Fahrsicherheitszentrum behält sich vor, Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen, die sich mittels Gewinnspiel-Dienstleistern / Gewinnspielclubs und/oder mittels automatisierter Gewinnspiel-Anmelde-Dienste anmelden. Bei dem Verdacht einer illegalen oder widerrechtlichen Teilnahme behält sich das Fahrsicherheitszentrum rechtliche Schritte vor.

Auf welche Weise und wie lange können Sie teilnehmen?

(1) Für die Teilnahme senden Sie uns eine Mail zu.

(2) Für die Teilnahme werden vom Veranstalter keine Kosten erhoben.

(3) Eine Teilnahme ist bis zum 30. Juni 2024, 24 Uhr, möglich. Am 12. Juli 2024 werden die Gewinner bekanntgegeben.

Was können Sie gewinnen?

1 Gutschein über ein PKW Fahrsicherheitstraining

Wie werden die Gewinner bestimmt?

(1) Unter allen berechtigten Teilnehmern werden die Gewinner durch Ziehung ausgelost.

Wie wird der Gewinner benachrichtigt und der Gewinn ausgeschüttet?

(1) Der Gewinner wird schriftlich per E-Mail benachrichtigt.

(3) Die Aushändigung des Gewinns erfolgt nur an den Gewinner. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist ausgeschlossen.

(4) Soweit für den Versand des Gewinns Kosten anfallen, übernimmt diese der Veranstalter. Durch die Inanspruchnahme des Gewinns entstehende Zusatzkosten trägt der Gewinner ebenso wie etwa anfallende Steuern selbst.

Datenschutz-Informationen für Gewinnspiele nach Art. 13 DSGVO

Verantwortliche Stelle (Art. 13 Abs1. Ziffer 1)

ADAC Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG

(Tel. 02691-30150 E-Mail: info@fszn.de)

Datenschutzbeauftragter

datenschutz@fszn.de

Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage

Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung eines Gewinnspieles. Hierfür werden die vom Betroffenen angegebenen personenbezogenen Daten verwendet. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt freiwillig. Des Weiteren erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die Daten für schriftliche und werbliche Kundenbetreuung, per E-Mail vom Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG und Apollo Vredestein GmbH, gespeichert, verarbeitet, übermittelt und genutzt werden.

Kategorien von Empfängern

Das Gewinnspiel kann in Kooperation mit Partnern erfolgen. Des Weiteren können Auftragsverarbeiter mit der Abwicklung des Gewinnspieles beauftragt werden. Die konkret Beauftragten sind in den Datenschutzhinweisen für den Betroffenen (Erstinformation) aufgelistet.

Weitere Rechte

Der Betroffene hat das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Dieses Recht können Sie beim ADAC Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring geltend machen.

Widerrufsrecht

Der Betroffene hat das Recht, die erteilte Einwilligung zur über die Durchführung des Gewinnspiels hinausgehenden, weitergehende Datennutzung jederzeit zu widerrufen.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 15. f DSGVO)

Ungeachtet anderer verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe können Sie auch bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einreichen, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt.

Was ist sonst noch wichtig?

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom ADAC Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG. ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.